Zu der vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Novelle der sächsischen Bauordnung mit Aufnahme einer „Kleinen Bauvorlageberechtigung“

02.06.2022

Statement von Jörg Dittrich

„Sachsens Landtag hat am (gestrigen) Mittwoch die Neufassung der Bauord-nung beschlossen und – als Novum – damit einen Passus, den es in Landes-bauordnungen neun anderer Bundesländer, darunter in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin und Sach-sen-Anhalt, zumeist seit vielen Jahren bereits gibt.

Die Rede ist von der so genannten Kleinen Bauvorlageberechtigung. Die soll künftig auch in Sachsen Meisterbetrieben des Bau- und Ausbauhandwerks ermöglichen, kleinere Bauvorhaben selbst zu beantragen und umzusetzen. Es ist dies politisch gerade auch ein Erfolg des sächsischen Handwerks, das sich mit Nachdruck seit Jahren für ein derartiges Regelwerk in der Landesbauordnung ins Zeug gelegt hat.

Auch wenn die speziellen Regelungen als restriktiver im Vergleich zu denen in Bauordnungen anderer Bundesländer angesehen werden müssen: Zu be-grüßen ist, dass jetzt auch hierzulande Meisterbetriebe des Handwerks bei kleineren Bauprojekten durch Wettbewerbsverzerrungen am Markt nicht länger das Nachsehen haben.

Es kommt nun darauf an, dass die Kleine Bauvorlageberechtigung im Praxis-alltag gewinnbringend für alle Beteiligten Anwendung findet.“


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Sächsischer Handwerkstag
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