17.08.2022
„Jetzt scheint zumindest eines klar: Ab 1. Oktober 2022 wird, um Gasimporteure zu stützen, für Unternehmen und Verbraucher in Deutschland nicht nur eine staatliche Gas-Umlage von 2,419 Cent pro Kilowattstunde fällig, sondern außerdem auch die Mehrwertsteuer. Der Fakt, dass die Gaspreise auch ohne Umlage um 400 bis 500 Prozent in die Höhe schnellen werden, droht dabei fast schon aus dem öffentlichen Fokus zu rücken.
Viele Kleinst- und Kleinunternehmer aus Handwerk und Mittelstand fragen sich höchst besorgt, was der Staat zu tun beabsichtigt, um auch sie angesichts ausufernder Kostenexplosionen zu entlasten. Gerade auch für energieintensiv arbeitende Firmen wird es immer schwieriger, Geld zu verdienen. Denn höhere Preise für Produkte und Dienstleistungen lassen sich in Zeiten einer hohen Inflation kaum noch an die Kunden weiterreichen.
Gefragt ist jetzt ein schlüssiges Politik-Krisenmanagement der Bundesregierung. Mit klaren, verbindlichen Aussagen. Steuerrechtlich sollte jetzt all das geprüft und zügig angeschoben werden, was möglich ist.
Wenn also z.B. besagte EU-Richtlinie in puncto Gas-Umlage eine kurzfristige vollständige Befreiung von der Mehrwertsteuer zwar untersagt, einen Mindestsatz von fünf Prozent rechtlich aber zulässt, dann sollte dies jetzt für die Gas-Umlage so beschlossen werden. Überhaupt: Was spricht eigentlich dagegen, die Mehrwertsteuer für Gas und Strom in Deutschland in diesen Zeiten generell zu senken?
Dass wegen der galoppierenden Energiepreise auch auf Landesebene politisch Handlungsbedarf gesehen und ein Härtefallfonds in Erwägung gezogen wird, lässt hoffen. Aber auch für Sachsens Landesregierung gilt: Schnelles Handeln ist angesagt! Strom und Gas müssen am Standort Deutschland auch künftig bezahlbar bleiben!“
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