01.09.2022
„Wie das Bundeskabinett gestern in Meseberg beschlossen hat, sollen Unter-nehmen nun doch nicht verpflichtet werden, ihre Beschäftigten ab 1. Oktober ins Homeoffice zu schicken. Die Abschwächung der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung begrüßen wir sehr, denn eine Rückkehr zur Homeoffice-Angebotspflicht hätte eine weitere Belastung vieler Betriebsabläufe im Handwerk zur Folge gehabt. Mit dem gestrigen Beschluss entfällt auch künftig die Testangebotspflicht für Betriebe – eine weitere finanzielle Entlastung für Unternehmer in Krisenzeiten.
Dass es mit Blick auf steigende Infektionszahlen ab Herbst auch im Arbeitsleben Schutzmaßnahmen geben muss ist unstrittig. Wichtig ist aber, dass die Verantwortung zur Ausgestaltung und Umsetzung dieser individuellen Corona-Maßnahmen in den Händen der Arbeitgeber bleibt und nicht allen pauschal auferlegt wird.“
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