07.12.2022
„Sachsens Handwerker setzen bei der Ausgestaltung von Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen wegen der Preisexplosionen an den Energiemärkten hohe Erwartungen an die für morgen in Berlin anberaumte Konfe-renz der Länder-Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler.
Nachdem klar ist, dass Betriebe und Verbraucher durch eine zum 1. März 2023 wirksam werdende Gas- und Strompreisbremse deutlich entlastet werden, brauchen wir jetzt zügig Gewissheit, wie Betriebe bis zu diesem Zeitpunkt vor einem wirtschaftlichen Absturz bewahrt werden sollen.
Dabei werben wir vor allem für klare, eindeutige Kriterien beim Härtefallhilfen-Zugang für kleine und mittlere Unternehmen. Gerade für energieintensive Handwerksbetriebe (z.B. Bäckereien, Textilreiniger, Galvaniseure, Kfz-Werkstätten, Lackierereien) sind staatliche Überbrückungshilfen unverzichtbar, um am Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.
In diesem Kontext fordern wir: Härtefallhilfen müssen prinzipiell auch für jene Handwerksfirmen gelten, die beim Bezug anderweitiger Energieträger (z.B. Heizöl oder Holzpellets) nicht minder übermäßigem Kostendruck ausgesetzt sind. Betroffen sein dürften hiervon in erster Linie Kleinbetriebe im ländlichen Raum, die mangels anderer Energiequellen oft genug z.B. auf Heizöl, Holzpellets oder auch Kohle zurückgreifen müssen.
Im Übrigen: Dass Betriebe, die keinen Strom und/oder Gas beziehen, ebenso Anspruch auf staatliche Energie-Nothilfen haben müssen, ist auch eine Forderung der jüngsten Wirtschaftsministerkonferenz.“