Zur Entscheidung Sachsens, ab 2023 Verbraucher landesweit mit einem Bonus zu ermuntern, bestimmte defekte Gebrauchsgegenstände und technische Geräte reparieren zu lassen

19.01.2023

Statement von Andreas Brzezinski

„Nach erfolgreichen lokalen Pilotprojekten im vorigen Jahr soll ab 2023 für bestimmte Gebrauchsgegenstände und technische Geräte jetzt in ganz Sachsen ein sogenannter Reparaturbonus für Verbraucher eingeführt werden.

Wenn auch Details für den Praxisvollzug dieses Förderinstruments auf ministerieller Ebene offenbar noch einer letzten Abstimmung bedürfen, so steht immerhin fest: Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind hierfür rund 2,5 Millionen Euro veranschlagt.

Damit macht die Landespolitik sich erfreulicherweise eine Forderung des Sächsischen Handwerkstages zu eigen, in punkto Nachhaltigkeit einen ähnlichen Weg wie Thüringen zu beschreiten. Im benachbarten Freistaat können Verbraucher bereits seit 2021 bei der Instandsetzung defekter Elektrogeräte die Hälfte der Reparaturkosten, maximal 100 Euro pro Haushalt und Kalenderjahr, als Bonus erstattet bekommen.

Wenn defekte Gebrauchsgegenstände und technische Geräte aus Privathaushalten repariert statt vorschnell entsorgt werden, hilft dies, Umwelt und Klima zu schützen. Für das Handwerk nicht minder von Bedeutung ist der Fakt, dass auf diese Weise regionale Wirtschaftskreisläufe wieder mehr belebt werden.

Branchenübergreifend stehen Handwerksbetriebe als kompetente Reparaturdienstleister bereit.“

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