Zur Vorgabe des Bundestag-Haushaltsausschusses, bei Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen bestimmte Energieträger nun doch auszuschließen

02.02.2023

Statement von Andreas Brzezinski

„Man versteht das politische Berlin nicht mehr.

Noch Ende vergangenen Jahres hatten Bund und Länder sich nach kontroverser Debatte darauf verständigt, kleine und mittlere Betriebe bis zum Zeitpunkt der in Kraft tretenden Gas- und Strompreisbremse mittels sogenannter Härtefallhilfen vor einem wirtschaftlichen Kollaps zu bewahren.

Dabei wurde nach unserer Kenntnis auch Einvernehmen darüber erzielt, derartige Nothilfen zugleich jenen Handwerksbetrieben zu gewähren, die bei Nutzung anderweitiger Energieträger (z.B. Heizöl oder Holzpellets) nicht minder übermäßigem Kostendruck ausgesetzt sind. Denn gerade im ländlichen Raum müssen Firmen mangels anderer flächendeckender Energiequellen oft genug auf Heizöl, Holzpellets, Kohle oder auch Flüssiggas zurückgreifen, um ihre Produktion am Laufen zu halten.

Nun heißt es aus dem Bundestag-Haushaltsausschuss plötzlich: April, April! Im Unterschied zu Privathaushalten sollen Betriebe, die z.B. Öl und Pellets nutzen, im Härtefall nun doch keine Hilfen vom Bund beanspruchen dürfen.

Was gilt denn nun? Wieso sollen energieintensive Kleinbetriebe gegenüber Privathaushalten das Nachsehen haben? Sieht so verlässliches Energie-Krisenmanagement der Ampel-Regierung in Berlin aus?

Bleibt im Interesse der kleinteiligen Wirtschaft nur zu hoffen, dass für unsere Landesregierung diesbezüglich das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Wir brauchen endlich klare, verbindliche Aussagen in der Sache.“

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