Zur Ankündigung Sachsens, durch eine Bundesratsinitiative für Gastronomie-Leistungen eine Verlängerung der reduzierten Umsatzsteuer zu erreichen

12.09.2023

Statement von Andreas Brzezinski

„Das sächsische Handwerk begrüßt die heute verkündete Entscheidung der Landesregierung, per Bundesratsinitiative eine Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Gastronomie-Leistungen (7 statt 19 Prozent) um drei Jahre zu erreichen.

Auch Lebensmittelhandwerker wie Bäcker, Konditoren und Fleischer, die Bistro-Leistungen in ihren Geschäften anbieten, sind durch eine anhaltend hohe Inflation und gestiegene Energie- und Rohstoffkosten besonderen Belastungen ausgesetzt, ohne sich wirtschaftlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt zu haben.

Im Falle einer vorläufigen Beibehaltung der Umsatzsteuerbegrenzung auf 7 Prozent über das Jahr 2023 hinaus würden auch die betreffenden Betriebe aus dem Nahrungsmittelhandwerk zumindest vor einer erneuten Kostenerhöhung geschützt.“

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