12.09.2023
„Das sächsische Handwerk begrüßt die heute verkündete Entscheidung der Landesregierung, per Bundesratsinitiative eine Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Gastronomie-Leistungen (7 statt 19 Prozent) um drei Jahre zu erreichen.
Auch Lebensmittelhandwerker wie Bäcker, Konditoren und Fleischer, die Bistro-Leistungen in ihren Geschäften anbieten, sind durch eine anhaltend hohe Inflation und gestiegene Energie- und Rohstoffkosten besonderen Belastungen ausgesetzt, ohne sich wirtschaftlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt zu haben.
Im Falle einer vorläufigen Beibehaltung der Umsatzsteuerbegrenzung auf 7 Prozent über das Jahr 2023 hinaus würden auch die betreffenden Betriebe aus dem Nahrungsmittelhandwerk zumindest vor einer erneuten Kostenerhöhung geschützt.“