16.11.2023
Das sächsische Handwerk in Kürze
- Zahl der Handwerksbetriebe – Im Freistaat sind (Stand: 30. Juni 2023) 54.869 Betriebe registriert, davon 38.562 in zulassungspflichtigen und 11.127 in zulassungsfreien Handwerken. Die übrigen Betriebe sind im
Wesentlichen der Gruppe der handwerksähnlichen Gewerbe zuzuordnen.
Anteilig entfallen regional 21.656 Betriebe auf den Bezirk Chemnitz, 20.977 auf den Bezirk Dresden und 12.236 auf den Bezirk Leipzig.
- Beschäftigte – Im Wirtschaftsbereich Handwerk des Freistaats sind rund 300.000 Menschen beschäftigt.
- Betriebsdichte – Mit 13,8 Handwerksbetrieben pro 1.000 Einwohner liegt die Dichte in Sachsen deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 12,4.
- Neu-Lehrverträge im Handwerk – Bis 31. Oktober 2023 wurden für das Ausbildungsjahr 2023/2024 im Sachsen-Handwerk branchenübergreifend 5.559 Neu-Lehrverträge abgeschlossen; dies sind 52 (= minus 0,9 Prozent) weniger als zum Vorjahreszeitpunkt. Der Anteil besetzter betrieblicher Lehrstellen innerhalb einer dualen Berufsausbildung beläuft sich auf 5.346.
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- Branchenstruktur Bau(haupt)gewerbe – Im Freistaat sind
(Stand: 30. Juni 2023) anteilig unter anderem 2.973 Betriebe im Maurer/Betonbauerhandwerk, 1.384 Betriebe im Dachdeckerhandwerk, 999 Betriebe im Zimmererhandwerk, 458 Betriebe im Straßenbauerhandwerk, 233 Betriebe im Gerüstbauerhandwerk sowie 83 Betriebe im Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererhandwerk gemeldet.
Branchenstruktur Ausbaugewerbe – Im Freistaat sind (Stand: 30. Juni 2023) anteilig unter anderem 3.502 Betriebe des Elektrotechnikerhandwerks, 3.086 Betriebe des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks, 2.114 Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks, 1.875 Betriebe des Tischlerhandwerks, 3.494 Betriebe des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks sowie 1.006 Betriebe des Raumausstatterhandwerks erfasst.
Gemäß deutschem Handwerksrecht gelten die betreffenden Gewerke als zulassungspflichtige Handwerke, d.h., für die Gewerbeausübung bedarf es grundsätzlich eines Meistertitels bzw. eines vergleichbaren Qualifikationsnachweises.
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