13.03.2024
„Dass es mittlerweile ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz für die deutsche Wirtschaft geben soll, macht deutlich, wie schwer es offensichtlich ist, dieser komplexen Materie wirksam Herr zu werden.
Der Gesetzentwurf zielt aus Handwerkssicht in die richtige Richtung, wenn etwa Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt sowie Erfordernisse für die Schriftform bei bestimmten Dokumenten auf die unkomplizierter zu handhabende Textform, z.B. E-Mails, abgemildert werden sollen.
Dennoch: Unseres Erachtens reichen die beschlossenen Maßnahmen keines-falls aus, um Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen so zu entlasten, dass diese Effekte im Unternehmensalltag auch tatsächlich spürbar sind. Immerhin sind gerade kleine Player im Wettbewerb am Markt durch eine Fülle an Melde-, Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber Großunternehmen seit jeher besonders benachteiligt.
Wir setzen nunmehr auf den Bundestag, der auch angesichts des akuten Fachkräftemangels hoffentlich weitere wirksamere Entlastungsschritte auf den Weg bringt.“
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