20.03.2024
„Nach wochenlangem Hick-Hack zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat soll das Wachstumschancengesetz am Freitag (22. März 2024) jetzt auch die Länderkammer passieren.
Ein überfälliger Schritt. Schließlich braucht der Wohnungsbau, der seit den 1990er-Jahren in seiner größten Krise steckt, praxiswirksame Impulse, damit die Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wieder zum Laufen kommt.
Notwendig sind vor allem Investitionsanreize, um die noch immer durch rückläufige Baugenehmigungen und Auftragseingänge gekennzeichnete Branche vor einem Totalabsturz zu bewahren.
Ohne Frage: Steuerrechtliche Entlastungen, vereinfachte Abschreibungsregeln – so wie im Wachstumschancengesetz vorgesehen – sind dabei ein erster wichtiger Schritt.
Hinzukommen müssen jedoch unbedingt strukturelle Reformen, wenn Handwerk und Mittelstand nicht nur deutlich entlastet, sondern auch auf den Wachstumspfad zurückgeführt werden sollen. Vorrang haben müssen dabei die Eindämmung ausufernder Personalnebenkosten in den Unternehmen ebenso wie der Abbau staatlicher Bürokratie-Auflagen im Geschäftsalltag.“