Mit Blick auf den Volksantrag zur Einführung eines bezahlten Bildungsurlaubs in Sachsen

14.06.2024

Statement vom Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Uwe Nostitz

„So wünschenswert ein gesetzlich verbriefter Bildungsurlaub aus Sicht von Arbeitnehmern und Gewerkschaftern auch sein mag: Für das Gros der Arbeitgeber im sächsischen Handwerk, die überwiegend deutlich weniger als zehn Beschäftigte haben, ist ein derartiges Projekt – zumal in Zeiten ohnehin vorherrschenden Arbeitskräftemangels – wirtschaftlich einfach nicht leistbar!

Gerade Kleinst- und Kleinbetriebe im Handwerk arbeiten, was das Lohnkosten- und Lohnnebenkostenniveau für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte betrifft, häufig schon jetzt an der Schmerzgrenze und würden in der Ertrags-kraft (und damit in der Wettbewerbsfähigkeit) durch den angestrebten weiteren staatlichen Eingriff massiv beschnitten.

Hinzu kommt: Mit Einführung eines verpflichtenden, bezahlten Fünf-Tage-Bildungsurlaubs – durchweg für Unternehmen aller Größenklassen geltend – würde der Gesetzgeber einmal mehr zuallererst die unternehmerische Freiheit von Kleinstbetrieben beschneiden und neue bürokratische Auflagen mit negativen Folgewirkungen induzieren.

Deshalb sprechen sich die im Sächsischen Handwerkstag organisierten Innungs- und Fachverbände gegen die Einführung eines gesetzlich verbrieften Bildungsurlaubs in Sachsen aus.“


Hintergrund:

In Sachsen hat eine Petition für die Einführung eines Bildungsfreistellungsgesetzes zwischenzeitlich die notwendige Zahl an Unterschriften erbracht. Damit kann dem Sächsischen Landtag der Volksantrag zur weiteren Behandlung im Plenum überreicht werden.

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