14.06.2024
„So wünschenswert ein gesetzlich verbriefter Bildungsurlaub aus Sicht von Arbeitnehmern und Gewerkschaftern auch sein mag: Für das Gros der Arbeitgeber im sächsischen Handwerk, die überwiegend deutlich weniger als zehn Beschäftigte haben, ist ein derartiges Projekt – zumal in Zeiten ohnehin vorherrschenden Arbeitskräftemangels – wirtschaftlich einfach nicht leistbar!
Gerade Kleinst- und Kleinbetriebe im Handwerk arbeiten, was das Lohnkosten- und Lohnnebenkostenniveau für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte betrifft, häufig schon jetzt an der Schmerzgrenze und würden in der Ertrags-kraft (und damit in der Wettbewerbsfähigkeit) durch den angestrebten weiteren staatlichen Eingriff massiv beschnitten.
Hinzu kommt: Mit Einführung eines verpflichtenden, bezahlten Fünf-Tage-Bildungsurlaubs – durchweg für Unternehmen aller Größenklassen geltend – würde der Gesetzgeber einmal mehr zuallererst die unternehmerische Freiheit von Kleinstbetrieben beschneiden und neue bürokratische Auflagen mit negativen Folgewirkungen induzieren.
Deshalb sprechen sich die im Sächsischen Handwerkstag organisierten Innungs- und Fachverbände gegen die Einführung eines gesetzlich verbrieften Bildungsurlaubs in Sachsen aus.“
Hintergrund:
In Sachsen hat eine Petition für die Einführung eines Bildungsfreistellungsgesetzes zwischenzeitlich die notwendige Zahl an Unterschriften erbracht. Damit kann dem Sächsischen Landtag der Volksantrag zur weiteren Behandlung im Plenum überreicht werden.